SVOT Tarif
Die Orthopädietechnischen Arbeiten unterliegen in den Bereichen der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung einem Tarifvertrag. Auf dieser Seite sind die entsprechenden Informationen, Verträge und Dokumente zu diesem Tarifvertrag publiziert.
Die Beantwortung der Fragen nimmt Zeit in Anspruch, da sie von der Tarifkommission beantwortet werden. Bereits beantwortete Fragen sind untenstehend als FAQ publiziert. Ist Ihre Frage noch nicht beantwortet? Gerne können Sie diese über das Fragetool einreichen.
Tarif V9.0 (10/2024) - NEU
Version 9.0 des SVOT-Tarifes ab 1. Oktober 2024
Tarif
Offline Tarifbrowser (Windows-Hilfsdatei):
Bemerkungen zum Tarif
Passteilliste
SVOT Passteilliste Version 9.0 separat (Excel)
Passteilliste: zur Aufnahme genehmigt
Liste der Vertragslieferanten
Tarif V8.0
Version 8.0 des SVOT-Tarifes ab 1. Januar 2024
Tarif
- SVOT Tarif Version 8.0 Deutsch: EXCEL (01/2024)
- Passteilliste Version 8.0 EXCEL (01/2024)
- Passteilliste Version 8.1 EXCEL (06/2024)
Offline Tarifbrowser (Windows-Hilfsdatei):
Bemerkungen zum Tarif
Liste der Vertragslieferanten
Formulare
Selbstdeklaration Fortbildungspflicht 2022-2023
Formulare
Gesuch um Aufnahme auf die Lieferantenliste
Antrag zur Aufnahme oder Änderung einer Tarifposition
Antrag zur Aufnahme auf die Prothesenpassteilliste
Antrag auf Schlichtungsvorschlag
Stellungnahme zu Schlichtungsvorschlag
FAQ
Untenstehend finden Sie die Links zu den Zusammenstellungen der im Tool gestellten Fragen nach Kapitel geordnet.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Allgemeines
Das ist in den allgemeinen Bemerkungen zum Tarif geregelt. EK in EURO zum aktuellen Monatsmittelkurs, welcher von der eidg. Steuerverwaltung publiziert wird.
An den Vorgaben für die Konformitätserklärung gemäss Medizinalproduktverordnung MEPV hat sich nichts geändert.
Die Summe von EK + 10% muss angegeben werden…. Das Beilegen einer Rechnung ist nicht vorgesehen, kann jedoch in Einzelfällen verlangt werden.
Für Versorgungen nach KV gilt das Datum der KV gemäss Bemerkungen zum Tarif. Bei Versorgungen ohne KV gilt das Lieferdatum.
Bei Massversorgungen entspricht dies dem Mehraufwand Erstversorgung, welcher auch postoperativer z.B. durch Amputationsniveau Veränderung abgerechnet werden kann.
Es dürfen keine Gefälligkeitsfahrten gemacht werden, sondern die Notwendigkeit richtet sich nach der medizinischen Indikation einerseits und andererseits beispielsweise dem Umstand, dass mehrere Begleitpersonen (Arzt/Physio…) mittransportiert werden müssen
Über die Wegpauschalen im Rollstuhltarif.
Handelswaren sind nicht Teil dieses Tarifvertrages.
Dies ist im Vertrag so nicht vorgesehen. An der Kostenübernahme und der Rechnungsstellung hat sich im Vergleich zum altern Tarif nichts geändert.
Die Positionen „Mass nehmen mit Messinstrument“ und die Modelle dürfen nicht kombiniert werden. Das „Mass nehmen“ für die Erstellung des Modells ist in der jeweiligen Position enthalten.
Nur dann, wenn der Kostenträger ein solchen Bericht verlangt.
Ja, wenn dazu ein schriftliches Messprotokoll angefertigt wurde und dieses auch von den Kostenträgern im Kostengutspracheverfahren gutgeheissen wurde.
Bei einer doppelseitigen Versorgung handelt es sich um zwei unterschiedliche Versorgungen mit jeweils eigenen Kostengutspracheverfahren etc. Die Abgabepauschale für Liner kann jeweils nur einmal abgerechnet werden und kommt nur dann zur Anwendung, wenn der Patientenkontakt nur der Abgabe des resp. der Liner diente.
Dies ist vertraglich geregelt. In den Ausführungsbestimmungen heisst es unter Art. 1 Abs. 2:
„Für Folgeabgaben aufgrund einer bestehenden Verordnung ist keine neue ärztliche Verordnung erforderlich. Sind jedoch Änderungen in der Ausführung notwendig, die sich gegenüber der Erstversorgung kostensteigernd auswirken, ist dem Versicherer eine neue ärztliche Verordnung zuzustellen.“.
Allgemeine Leistungen
Nein. Die Wegpauschalen können angewendet werden, wenn sie:
Medizinisch oder versorgungsorganisatorisch indiziert sind.
Sie müssen jedoch begründet werden, damit diese Kriterien auch beurteilt werden können. Reine Gefälligkeitsfahrten hingegen können nicht abgerechnet werden.
Die Wegpauschalen können angewendet werden, wenn sie:
Medizinisch oder versorgungstechnisch indiziert sind
Sie müssen jedoch begründet werden, damit diese Kriterien auch beurteilt werden können.
Reine Gefälligkeitsfahrten hingegen können nicht abgerechnet werden. Fix geplante Sprechstunden in Institutionen gelten als zweiter Arbeitsplatz und können nicht verechnet werden. EInzelfahrten, welche direkt patientegebunden sind, können jedoch in derselben Institution verrechnet werden. Wenn mehrerer Patientenversorgungen mit einer Fahrt bedient werden können, ist die Wegpauschale „pro-rata“ abzurechnen.
Orthetik
Da es sich um ein Halbfabrikat handelt, wird dann einfach der EK entsprechend angepasst.
Die Orthesenpassteile sind nicht in den Grundmodellen enthalten. Jedes einzelne Passteil und die entsprechende Montagearbeit muss verrechnet werden.
2x da es zwei Versorgungen sind: 1x links und 1x recht. Es sind zwei Hilfsmittel, entsprechend sind auch zwei Rechnungen zu erstellen.
Wie in den Bemerkungen zum Tarif festgehalten, sind die Kapitel grundsätzlich in sich geschlossen. Das heisst es dürfen keine Positionen aus anderen Kapiteln verwendet werden. Dies gilt insbesondere bei Neuversorgungen, wo keine Kumulation mit Positionen auf dem Kapitel 2150.000 „Anpassungen/Reparaturen/Revisionen“ zulässig ist. Ausnahmen hiervon sind im Tarif explizit erwähnt (z.B. Neuer Prothesenschaft, neue Kosmetik, neue Passteile…). Entsprechend ist ein eventueller Spitzfussausgleich bereits in der Basisausführung enthalten.
Die Alpha-Flex ist mit der Position 2102.006 definiert.
Es gibt diejenigen Zusatzpositionen, welche im Tarif vorgesehen sind. Eine weitere Verrechnung ist nicht möglich.
In der Grundposition ist ein Innenschuh integriert, weshalb die Position nur unter den Reparaturen, nicht jedoch als Zusatzposition zu den Orthesenpositionen aufgeführt ist.
Als Massprodukt -> ob die Fertigung „In-House“ oder von Dritten nach Mass hergestellt wird, spielt keine Rolle.
Ja, es ist die Neuanfertigung des Zuges und dessen Montage an die Orthese gemeint.
In Einzelfällen kann die Rechnung verlangt werden, entsprechend reicht in diesen Fällen die Preisliste oder der Lieferschein nicht.
Selbstverständlich ist diese Kombination möglich. Die Zusatzpositionen 2204.024-2204.038 können alle mit der Basisausführung 2204.023 kombiniert werden, wenn die Leistungen auch effektiv erbracht wurden. Korrekturpelotten können bei einer Neuversorgung nicht vorkommen, da dies die eigentliche Funktion der Orthese ist. Entsprechend ist dafür auch keine Zusatzposition vorhanden. Die Rückenpelotten als Zusatzposition müssen jedoch klar als zusätzliche Pelotten erkennbar sein.
Es dürfen keine Gefälligkeitsfahrten gemacht werden, sondern die Notwendigkeit richtet sich nach der medizinischen Indikation einerseits und andererseits beispielsweise dem Umstand, dass mehrere Begleitpersonen (Arzt/Physio…) mittransportiert werden müssen
Das ist keine tarifierte Leistung aus dem ORS-Tarif. Es handelt sich dabei um keine eigentliche Fussheberorthese. Eine allfällige Vergütung der erbrachten Leistungen muss zwischen dem Leistungserbringer und dem Kostenträger abgesprochen werden.
Die Verrechnung von Halbfabrikaten ist in den Bemerkungen zum Tarif geregelt. Im Einzelfall kann eine Lieferantenrechnung zur Kontrolle der Abrechnung verlangt werden, jedoch ist eine Kopie nicht systematisch beizulegen:
„10. Halbfabrikate
Ein Halbfabrikat ist ein industriell hergestelltes Hilfsmittel, welches dem Leistungserbringer als halbfertiges Produkt oder im Baukastensystem geliefert wird. Ein Halbfabrikat kann nur durch den Orthopädisten nach individueller Anpassung am Patienten abgegeben werden.
Die Abrechnung erfolgt gemäss nachfolgendem Schema:
- Passteil: EK + 10%
- Individuelle Anpassung über die entsprechende Tarifposition
- Allfällige Zusatzpositionen
Zur eindeutigen Identifikation des Halbfabrikates muss die genaue Bezeichnung auf dem Kostenvoranschlag beziehungsweise der Rechnung aufgeführt werden.
Halbfabrikat-Tarifpositionen können nur mit den dazugehörigen Zubehörpositionen kombiniert werden. Für Anpassungen/Reparaturen/Revisionen von Halbfabrikaten können die allgemein gültigen Tarifpositionen des jeweiligen Kapitels angewendet werden.
Die Pauschale für Mehraufwand bei externer Versorgung kann nur im Zusammenhang mit dem Halbfabrikat abgerechnet werden. Sie kann nur einmal pro Versorgung geltend gemacht werden.“.
Nein, die Position 2204.029 ist als Zusatzposition für die Basisausführungen der Positionen 2204.021-2204.023 aufgeführt und kann nur damit kombiniert werden.
Die Problematik der Rumpforthesen zur Fixation vs. Der Rumpforthese zur Korrektur/Derotation wurde anlässlich der Tarif Version 2.0 geklärt.
Es sind grundsätzlich zwei unterschiedliche Versorgungen. Daher gibt es auch zwei Kostengutsprachegesuche und zwei Rechnungen mit jeweils einer Versorgung.
Dies wurde anlässlich der Tarifanpassungsrunde per 1.7.2017 in den Bemerkungen zum Tarif präzisiert:
„Eine Probeorthese dient der Formfindung der Orthese vor deren definitiven Herstellung. Die Position kann nur dann abgerechnet werden, wenn aus konstruktionsbedingten Gründen eine Orthese aus einem nachträglich nicht anpassbaren Material (Pre-Preg-Technik, Carbontechnik etc.) hergestellt werden muss oder starke Fehlstellungen und/oder Weichteilproblematiken vorliegen. Die Position Probeorthese muss begründet werden.“
Dies ist in den Bemerkungen zum Tarif geregelt:
„Der Einkaufspreis (EK) ist der Produktpreis gemäss Lieferantenrechnung exkl. MwSt. Sollte es sich dabei um Rechnungen in Fremdwährungen handeln, sind diese zum aktuellen Monatsmittelkurs der eidgenössischen Steuerverwaltung umzurechnen.“
(https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/dienstleistungen/fremdwaehrungskurse/monatsmittelkurse/aktueller-monatsmittelkurs.html).
Die Positionen 2150.030, 2150.034, 2150.035 sind Positionen aus dem Kapitel Reparaturen und können nicht mit Neupositionen kombiniert, resp. abgerechnet werden.
In den Basisausführungen sind Klettverschlüsse enthalten, sofern diese nicht bei den Zusatzpositionen der entsprechenden Basisausführungen aufgeführt sind.
Die Bein-Rumpforthese, Stück umfasst eine beidseitige Versorgung, wie dies auch anhand des Modells dazu (2107.003 „Modell (ganzes Bein mit Rumpf), beidseits“) ersichtlich ist.
Dies wurde anlässlich der Tarifanpassungsrunde per 1.7.2017 in den Bemerkungen zum Tarif präzisiert:
„Eine Probeorthese dient der Formfindung der Orthese vor deren definitiven Herstellung. Die Position kann nur dann abgerechnet werden, wenn aus konstruktionsbedingten Gründen eine Orthese aus einem nachträglich nicht anpassbaren Material (Pre-Preg-Technik, Carbontechnik etc.) hergestellt werden muss oder starke Fehlstellungen und/oder Weichteilproblematiken vorliegen. Die Position Probeorthese muss begründet werden.
Das Double-Action-Gelenk unterstützt aktiv die Bewegung des Fusses in der Plantar-Flexion und Dorsal-Extension z.B. mit einer frontalen und dorsalen Feder, die im Gelenk verbaut ist.
Das Single-Action Gelenk unterstützt nur eine Variante der Fussbewegung aktiv: die Plantar-Flexion oder die Dorsal-Extension (z.B. Fusshebergelenk aus Metall).
Gelenke mit z.B. justierbaren, festen Anschlägen ohne aktive Unterstützung sind weder Single- noch Double-Action Gelenke, sondern, im Knöchelbereich, monozentrische Gelenke.
Softorthetik
Kompressionsversorgung
Prothetik
Erste Frage: Bei einer definitiven Modular-Prothesenversorgung gibt es kein/e Rohr/e nur Rohradapter (Ausnahmen sind/wären Carbon-Rohre mit direkter Fussverbindung = erstmals in der Fussmontage integriert oder bei Hüft-Ex-Prothesen). Per Definition besteht ein Rohradapter aus einem Rohr und einer fest verbundenen/integrierten (geklebten) Pyramidenadapteraufnahme. Die Montage-Position kann nur einmal für US-Prothese, Knie-Ex und OS-Prothese aufgeführt werden. Bei mittleren/kurzen OS-Stümpfen sollte in der Regel ein Doppeladapter zum Einsatz kommen = 1x Montage Adapter.
Zweite Frage: Ein Euro 4-Loch-Eingussadapter oder auch ein anderweitiger Einguss-Schaftadapter kann/muss auch aus zwei Teilen bestehen. Die Montage-Position gilt für einen kompletten Schaftadapter und kann nur einmal eingesetzt werden kann.
Die Strumpfstrümpfe haben eigene Positionen im Kapitel Prothetik im Unterkapitel Zubehör
Die Position „Abgabepauschale für Liner, Polster- und Ausgleichsliner“ und „Abgabepauschale für Liner“ kann nur dann angewendet werden, wenn der Patientenkontakt ausschliesslich der Abgabe des Liners dient. Werden bei einem Patienten kontakt mehrere Liner- bzw. Polster- oder Ausgleichsliner
abgerechnet, können diese Abgabepauschalen nur einmal verrechnet werden.
Diese Abgabepauschalen dürfen nur abgerechnet werden, wenn der Preis
gemäss Passteilliste (Prothetik) des abgegebenen Produkts unter CHF 600.-
liegt. Bei Produkten, welche über dieser Preisschwelle liegen, sind die
Abgabepauschalen über den Zuschlag von 10% abgegolten.
Werden Liner bzw. Polster- oder Ausgleichsliner im Rahmen einer Versorgung mit anderen Leistungen des Tarifes abgegeben, können diese Abgabepauschalen nicht verrechnet werden.
Grundsätzlich ist bei Prothesen die Montage der Passteile nicht inkludiert, jedoch bei der Ortho-Prothese ist dies speziell geregelt und steht im Leistungsbeschrieb der Position:
Massgefertigte Prothese/Schaft komplett fertiggestellt inklusiv Montage Fuss, (ohne: Massnahmen, Modell, Zusatzpositionen, Passteile, Zubehör und Analysen) inklusiv einer allfälligen Probeorthese
Der Probeschaft fehlt in den Zusatzpositionen, weil er nicht vorgesehen ist und nachträgliche Anpassungen/Korrekturen im Grundmodell enthalten sind.
- 6102.003 Modell Vorfuss, Stück
- 6102.007 Vorfussprothese mit hohem Schaft, Stück
Die alleinige Abgabe von Linern stellt keine Reparatur dar, weshalb die „Basispauschale Anpassung/Reparatur/Revision“ in diesem Zusammenhang nicht abgerechnet werden darf. Für die alleinige Abgabe eines Liners ist die Abgabepauschale für Liner, Polster- und Ausgleichsliner geschaffen worden (weitere Details: siehe Bemerkungen zum Tarif).
Die IV kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen festlegen, welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden. Wenn man mit dem Entscheid der IV nicht einverstanden ist, kann die PVK angerufen werden.
Ja, das ist korrekt. Ab 1.7.2017 gilt es jedoch dazu zu bemerken, dass die Position neu “Passteilverbindung lösen“ heisst.
Ja, das Entfernen der Kosmetik hat eine Position und kann verwendet werden, unabhängig davon, ob dann die bestehende Kosmetik wieder verwendet wird, oder wie vorliegenden Falls zutreffend, eine neue Kosmetik aus den „Zusatzpositionen“ der entsprechenden Versorgung angefertigt und montiert wird.
Der Tarif dient der Preisfindung eines Produktes. Ob dieses in Einzelfällen die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt, ist eine Einzelfallbetrachtung und kann möglicherweise durch die PVK im Einzelfall im Rahmen eines Schlichtungsvorschlags beurteilt werden, wenn sich die Versicherung und der Leistungserbringer nicht einig sind.
Ja, die Position „Abgabepauschale für Liner“ wurde in Analogie zur Abgabepauschale für Zubehör geschaffen und deckt u.a. dieselben Aufwände ab, welche bei der Basispauschale Anpassung/Reparatur/Revision anfallen. In den Bemerkungen zum Tarif ist festgehalten: „Die Position „Abgabepauschale für Liner, Polster- und Ausgleichsliner“ und „Abgabepauschale für Liner“ kann nur dann angewendet werden, wenn der Patientenkontakt ausschliesslich der Abgabe des Liners dient. Werden bei einem Patientenkontakt mehrere Liner- bzw. Polster- oder Ausgleichsliner abgerechnet, können diese Abgabepauschalen nur einmal verrechnet werden.“
In der Orthoprothese 6110.007 ist die Montage des Fusses tatsächlich bereits inkludiert, da der Leistungsbeschrieb festhält:
„Massgefertigte Prothese/Schaft komplett fertiggestellt inklusiv Montage Fuss, (ohne: Massnahmen, Modell, Zusatzpositionen, Passteile, Zubehör und Analysen) inklusiv einer allfälligen Probeorthese“
Der Leistungsbeschrieb hält fest: „Massgefertigte Prothese/Schaft komplett fertiggestellt (ohne Massnahmen, Zusatzpositionen, Passteile, Montage Passteile, Zubehör und Analysen), inklusiv einem allfälligen Probeschaft“.
Prothesenpassteile
Sowohl im pdf-Reader, als auch in Excel gibt es eine Suchfunktion
In beiden Fällen kann die Suchfunktion entweder im Menü des PDF-Readers bzw. des Excel-Sheets gefunden werden, oder mit dem Tastaturkurzbefehl CTRL+f (Cmd+f auf Mac) aufgerufen werden.
Es können momentan nur Passteile abgegeben und abgerechnet werden, welche auf der Passteilliste aufgeführt sind. Die Produkte, welche seit der Erstellung der Passteilliste auf den Markt gekommen sind, müssen das ordentliche Aufnahmeverfahren durchlaufen und können im UV/MV/IV-Bereich frühestens ab 01.01.2018 eingesetzt werden.
Grundsätzlich können nur Passteile verrechnet werden, welche auf der Passteilliste geführt sind. Die Aufwände für die Montage sind in den jeweiligen Montagepositionen enthalten.
Passteile können nur dann den Sozialversicherern in Rechnung gestellt werden, wenn diese auf der Passteilliste aufgeführt sind. Im IV-Bereich kann im Rahmen der Austauschbefugnis der Patient die Kosten des Passteils selbst übernehmen und erhält von der IV den Betrag zurückerstattet, welche die IV ihm im Rahmen des Kostengutspracheverfahrens bewilligt hätte. Eine solche Situation ist jedoch [aus Sicht des ORS] zwingend im Voraus mit dem Kostenträger zu klären und der Patient muss über die Situation aufgeklärt werden.