Mitglied werden

Weshalb lohnt sich ein Beitritt zu ORS?

ORS ist der einzige Branchenverband, welcher die Interessen der Orthopädie-Technik in der Schweiz vertritt. Die Mitgliedschaft bei ORS beinhält:

 

  • Die Vertretung der Branche gegenüber Politik, Öffentlichkeit, und weiterer Anspruchgruppen
  • Den Zugang zu branchenspezifischen Informationen und gesetzlicher Grundlagen (EKAS-Branchenlösung)
  • Die Tarifkonzessionen für den SVOT-Tarif, den Tarif zur Abgabe von Rollstühlen, sowie den Tarif über Orthopädischen Schuhzurichtungen, Spezialschuhen und Schuheinlagen
  • Informationen zu den Themen Aus- und Weiterbildung
  • Zugang zum Stellenmarkt des ORS
  • Unterstützung im Bereich der Berufsbildung
  • Erste Anlaufstelle bei rechtlichen Fragen

 

Die Grundlagen für die Mitgliedschaft, deren Bedingungen, Rechte und Pflichten sind in den Statuten sowie in den für alle ORS-Mitglieder verbindlichen Standesregeln festgehalten.

 

Wie werde ich Mitglied?

Mitglied von ORS kann jede natürliche oder juristische Person werden, welche die Bedingungen der Statuten erfüllt und ein entsprechendes Gesucht stellt.

Das Beitrittsformular ist vollständig ausgefüllt dem Sekretariat von ORS zuzustellen und die Bearbeitungsgebühr von CHF 500.- ist nach Rechnungsstellung  zu überweisen.

Der Vorstand beurteilt das Aufnahmegesuch und teilt die Entscheidung dem Antragssteller mit. Bei einer Zustimmung des Vorstandes wird die Aufnahme im ORS-Newsletter erwähnt, woraufhin die Mitglieder von ORS eine Frist von 20 Tagen eingeräumt wird, um sich gegen die Aufnahme eines Mitglieds auszusprechen. Diesfalls wird die Generalversammlung über das Beitrittsgesuch abstimmen.

Wird in dieser Frist keine Einsprache erhoben, wird dem Antragsteller mitgeteilt, dass er nach Bezahlen des Beitrittsbeitrages an ORS, welcher momentan CHF 2‘500.- beträgt, sowie dem einmaligen Beitrag zu Gunsten der ORS-Stiftung im Umfang von CHF 1‘000.- provisorisch aufgenommen ist.

Die provisorische Mitgliedschaft dauert 2 Jahre und wird dann in eine definitive Aufnahme umgewandelt.

Nach dem ersten Jahr richtet sich der Jahresbeitrag gemäss dem Beschluss der Generalversammlung nach der AHV-Lohnsumme des Betriebes, welche jährlich dem ORS-Sekretariat zu melden ist.

 

Haben Sie Fragen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Ortho Reha Suisse
Seefeldstrasse 283a
8008 Zürich

Telefon: +41 44 545 55 85
Fax: +41 44 545 55 89