Nachfolgend finden Sie « Allgemeine Fragen » zum Rollstuhltarif
A3
02.02.2018
Wie ist der Punkt 13.3 zu verstehen. Heisst dies, dass wir alle z.B. Vorderräder Froglegs, Küschall Starec Vorderräder,alle Schiebegriffarten z.B. abklappbare Schiebegriffe und alle Bremsen z.B Scherenbremsen kostenlos der vP weitergeben muss. Gilt dies auch für die IV oder nur für UVG, MV?
13.3 Zuzahlung bei Kundenwünschen, welche nicht durch die Kostenträger übernommen werden In der Ausstattung des Rollstuhles sind zusätzlich zum Pauschalzubehör Ausführungsvarianten eingerechnet. Es dürfen der vP für die nachfolgenden Kategorien (Aufzählung abschliessend) keine Mehrpreise zusätzlich verrechnet werden:
- Vorderräder (alle vom jeweiligen Hersteller angebotenen Varianten)
- Bremsen (alle vom Hersteller angebotenen Varianten)
- Bein-/Fussstützen (alle vom Hersteller angebotenen Varianten)
- Sitz-Rückenpolster (alle vom Hersteller angebotenen Varianten)
- Rückenrohre / Stossgriffe (alle vom Hersteller angebotenen Varianten)
- Rahmen (alle vom Hersteller angebotenen Varianten)
- Joystickaufsatz Bedienteil (nur Elektro-Rollstühle) (alle vom Hersteller angebotenen Varianten)
Ja, für alles Pauschalzubehör, welches ja bereits in der Pauschale eingerechnet ist, dürfen keine Mehrpreise in Rechnung gestellt werden.
A2
02.02.2018
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Antrag gestellt werden darf und auch Erfolg hat?
Grundsätzlich ist das „Vorhandensein“ einer Tarifposition nicht gleichbedeutend mit dem Umstand, dass ein Anspruch besteht. Es finden bezüglich dieser Tarifposition derzeit Gespräche mit dem BSV statt, wann ein Anspruch gerechtfertigt ist. Bis eine Lösung gefunden wurde, gilt die vom Bundesgericht in seinem Urteil im Jahr 2011 bestätigte Auffassung.
A1
02.02.2018
Ist in den einzelnen Wegpauschalen die Reisezeit des Mechanikers inbegriffen oder kann diese sep. abgerechnet werden, z.B. mit der Arbeitszeit?
Die Wegpauschalen umfassen sowohl die Entschädigung für das Fahrzeug, als auch die Vergütung der Arbeitszeit.