Auf dieser Seite finden Sie Informationen, Empfehlungen und nützliche Links in Zusammenhang mit dem Coronavirus. Bitte beachten Sie, dass Ortho Reha Suisse bezüglich des Coronavirus keine Zuständigkeit oder offizielle Rolle übernehmen kann und darf. Es gelten auf jeden Fall die Weisungen vom Bundesrat, vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und von den Kantonen. Die Situation unterliegt fast täglich Änderungen, bitte informieren Sie sich deshalb auch auf den offiziellen Kanälen.
Der Bundesrat hat weitere Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen, darunter die Schliessung der Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs. Die Massnahmen gelten ab dem 18. Januar 2021 und sind bis Ende Februar 2021 befristet.
Unsere früheren Informationen zum Coronavirus:
Der Vorstand hat entschieden, aufgrund der aktuellen Situation auf die Generalversammlung am 26. Mai 2020 in geplanter Form zu verzichten. Stattdessen wird eine schriftliche Generalversammlung in Form einer Urabstimmung durchgeführt.
Auch wird ORS auf die die Durchführung, der im ersten Halbjahr geplanten Seminare, verzichten.
Die Mitglieder von ORS waren vom Lockdown teilweise betroffen, indem das Ladengeschäft geschlossen war, die Werkstatt für die Herstellung oder die Reparatur von verordneten Hilfsmitteln jedoch zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung offen sein musste.
Seit dem 27. April sind Ladengeschäfte, wie diejenigen der Detailhändler, wieder geöffnet. Dies unter Berücksichtigung der vom Bundesrat und dem BAG vorgegebenen Schutzmassnahmen für die Kundinnen und Kunden einerseits und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter andererseits.
ORS hat dazu ein Schutzkonzept als Mustervorlage erarbeitet, welches die verschiedenen Themen und Aspekte der behördlichen Vorgaben umfasst und welches auf den einzelnen Betrieb angepasst werden kann.
So müssen Selbständige bei Erwerbsausfall vorgehen
Von der Corona-Krise Betroffene, die nicht angestellt sind, sollen Taggelder beantragen können – und zwar ab Donnerstag.
Wie will der Bund den Selbstständigen helfen?
Die Corona-Krise stellt die Wirtschaft vor grosse Herausforderungen, vor allem auch viele Selbständigerwerbende. Denn im Gegensatz zu Firmen mit Angestellten können sie keine Kurzarbeit beantragen. Deshalb hat der Bundesrat auch ihnen Unterstützung zugesagt. Er hat entschieden, dass Selbständigerwerbende ab dieser Woche Taggelder beantragen können.
Wer hat Anspruch auf die Taggelder?
Beantragen können es Selbstständige, die ihre Kinder betreuen müssen, weil die Schulen geschlossen sind. Oder Personen, denen vom Arzt in Quarantäne verordnet wurde. Aber auch jene, deren Geschäfte geschlossen bleiben müssen – zum Beispiel Coiffeure. Ausbezahlt wird 80 Prozent des Einkommens, aber höchstens 196 Franken pro Tag.
Wie können diese Gelder beantragt werden?
Die Betroffenen müssen die Taggelder bei ihrer AHV-Ausgleichskasse beantragen. Dieselbe Kasse bezahlt ihnen dann das Taggeld aus. Für die Kassen bedeutet das viel Arbeit. Laut den Schätzungen des Bundes ist mit über 160’000 Betroffenen zu rechnen. Klar ist, dass schnell gehandelt werden muss, denn es geht für viele Menschen um die Existenz.
Ab wann kann man sich dafür anmelden? Seit heute Montag sollen auf den Websites der AHV-Ausgleichskassen die Informationen und die Anmeldeformulare für die Taggelder zugänglich sein. Ab Donnerstag gilt dann die Verordnung des Bundesrats und ab dann können offiziell Anmeldungen eingereicht werden. Allerdings werden die Ausgleichskassen die Anmeldungen trotz aller Dringlichkeit prüfen müssen, um Missbräuche zu verhindern. Das braucht Zeit. Erste Auszahlungen werden deshalb voraussichtlich ab Mitte April erfolgen.
Reichen maximal 196 Franken pro Tag aus?
In einem Land wie der Schweiz sind 196 Franken pro Tag nicht besonders viel, hochgerechnet entspricht das etwas mehr als 4000 Franken Monatslohn. Für viele Betroffene ist aber entscheidend, dass sie überhaupt Geld bekommen. Denn viele Selbstständige verdienen wenig und haben deshalb kaum finanzielle Reserven für Krisen.
SRF 4 News, 23.03.2020, (Link zum Artikel)
Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus stellt der Bundesrat Unternehmen in der Schweiz Liquiditätshilfen zur Verfügung.
Das SECO hat alle nötigen Informationen hierzu in drei Sprachen auf dem online-Portal von «easygov» zusammengestellt:
Link zu den Informationen
Kreditanträge für Überbrückungskredite können ab dem 26. März 2020 gestellt werden.
Qualifikationsverfahren
Unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin haben sich Bund, Kantone und Sozialpartner am ausserordentlichen nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung vom 9. April 2020 auf eine schweizweit abgestimmte Lösung geeinigt, um den diesjährigen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern ihren Berufsabschluss zu ermöglichen. Für die Prüfung der praktischen Arbeit stehen drei Varianten zur Auswahl. Die schulischen Prüfungen in den Berufskenntnissen und der Allgemeinbildung finden nicht statt, hier zählen die Erfahrungsnoten. Die Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten ist oberstes Gebot.
Das SBFI hat am 20.04.2020 die Variante 3a für den Beruf Orthopädist EFZ / Orthopädistin EFZ genehmigt.
Die Allgemeinen Berufsschule Zürich ABZ sowie die EPSIC in Lausanne werden voraussichtlich am 8. Juni wieder öffnen.
Für weitere Informationen, bitten wir Sie, sich direkt auf den Websites der Schulen zu orientieren:
Stand: 14. Januar 2021 / 11:45 Uhr