Handwerker mit viel Sozialkompetenz

 

 

Aufbauend auf dem Grundwissen von Anatomie, Medizin und Technik stellen Orthopädisten äussere Hilfsmittel her, die den Menschen Körperfunktionen ersetzen oder unterstützen sollen. Für diese Aufgabe stehen ihnen eine Fülle an Mess- und Verarbeitungstechnologien und Materialien zur Verfügung. Die Vielfalt der verarbeiteten Materialien reicht von Gips, Holz über Metall, Leder und Textilien bis hin zu modernsten Kunststoffen wie Carbon, Acrylglas und Polyethylen. Neben fachlichen Kenntnissen und handwerklichem Können sind zudem soziale Kompetenzen im Umgang mit den betroffenen Menschen und Kreativität im Entwickeln individueller Lösungen gefragt. Diese komplexen Anforderungen setzen eine solide berufliche Grundbildung voraus.

Die attraktive Ausbildung zum Orthopädisten-EFZ sieht eine vierjährige Grundbildung in einem, dem ORS angegliederten Betrieb vor. Die Lehre im Ausbildungsbetrieb wird ergänzt durch den Berufsschulunterricht (Zürich und Lausanne) und überbetriebliche Kurse zu den unterschiedlichsten Themen. In diesen Kursen werden allgemeine Handlungskompetenzen eingeübt und gezielt das Fachwissen vertieft. Die Ausbildung schafft ein breites Basiswissen mit dem Ziel, den Qualitätsanspruch an die Orthopädie-Technik sicherzustellen. ORS-Betriebe unterstehen verbindlichen Statuten sowie Standesregeln und verpflichten sich zu stetigen Fortbildungen. Orthopädisten sind gefragte Berufsleute mit guten Zukunftsaussichten und einem sicheren Arbeitsplatz auf der ganzen Welt.

Grundbildung

Die Orthopädie-Technik befindet sich in einem steten Wandel. Kennzeichen dafür sind wachsende Anforderungen der Kundschaft an die orthopädischen Hilfsmittel sowie die raschen Veränderungen in der Technologie. Wir vom ORS möchten motivierte Jugendliche für unsere Lehrstellen gewinnen und mit einem attraktiven Ausbildungskonzept das Image unserer Berufsleute stärken. Aus diesem Grund wird das bisherige Berufsbild vom
8. Dez. 1999 weiterentwickelt. Ziel unserer Ausbildung ist es, ein breites und vertieftes Grundlagenwissen zu vermitteln.

Die Verordnung (Inkrafttreten per Sommer 2009) über die Grundbildung und der dazugehörende Bildungsplan sieht für Orthopädisten eine einheitliche vierjährige Grundbildung ohne Fachrichtungen vor.

Die berufliche Praxis soll weiterhin in schulischer und überbetrieblicher Bildung erworben werden, um allgemeine Handlungskompetenzen einzuüben und zu vertiefen. Die Praxis erfolgt über die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung, im Durchschnitt an vier Tagen pro Woche.

Das Qualifikationsverfahren wurde den Bildungsinhalten angepasst. Die „Praktische Arbeit“ erfolgt als individuelle Produktivarbeit im Lehrbetrieb während 36-72 Stunden. Die Erfahrungsnote setzt sich aus dem Mittel der Notensummen des berufskundlichen Unterrichts und der überbetrieblichen Kurse zusammen und wird als Bestandteil der Gesamtnote mitberücksichtigt.

Gesetzliche Grundlage

Die Verordnung über die berufliche Grundbildung definiert die Kernelemente der beruflichen Grundbildung und soll über mehrere Jahre hinweg Bestand haben. Dies sind im einzelnen:

  • Aufbau und zeitliche Einteilung der beruflichen Grundbildung
  • Ziele und Anforderungen an die Lernenden
  • Anteile der Lernorte (Schule, Betrieb, überbetriebliche Kurse)
  • Lern- und Leistungsdokumentation
  • Qualifikationsverfahren
  • Ausweise und Titel

Bildungsverordnung

Bildungsplan

Der Bildungsplan ist das berufspädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung. Ziel ist die Vermittlung von Kompetenzen. Diese befähigen die Lernenden, berufliche und allgemeine Handlungssituationen zu bewältigen. Die Kompetenzen (auch als Handlungskompetenzen bezeichnet), die von ausgebildeten Berufsleuten erwartet werden, sind im Bildungsplan in Form von Bildungszielen beschrieben.

Dies sind im einzelnen:

  • Fachkompetenzen mit Leitzielen, Richtzielen und Leistungszielen
  • Methodenkompetenzen für geplantes und geordnetes Arbeiten
  • Sozial- und Selbstkompetenzen für die Herausforderungen in Kommunikations- und Teamsituationen
  • Taxonomie der Leistungsziele für die Bestimmung des Anspruchsniveaus

Bildungsplan

Weiterführende Informationen finden Sie unter: Allgemeinen Berufsschule Zürich (ABZ)

Qualifikationsverfahren
Neue Lehrlinge

Neue Lehrverträge sowie auch alle Mutationen bei Lehrverhältnissen sind dem ORS-Sekretariat mittels untenstehendem Formular zu melden:

Merkblatt Lehrlinge

Meldeformular für Lernende

Weiterbildung

Der heutige Arbeitsmarkt erfordert immer mehr spezialisierte Fachkräfte. Auch in unserer Branche sind kompetente Experten gefragt. Unsere Kunden verlangen qualitativ hochstehende und dem neusten Stand der Technik entsprechende Hilfsmittel. Die modernen Kommunikationsmittel ermöglichen der Kundschaft, verschiedene Anbieter zu vergleichen und daraus denjenigen auszuwählen, der ihren Kriterien am besten entspricht.

Was heute an technologischem Fortschritt topaktuell ist, kann morgen jedoch bereits veraltet sein. Orthopädisten stehen deshalb vor der Aufgabe, sich laufend über technologische Neuerungen und Trends zu informieren sowie innovative Techniken zu erlernen, damit sie „up to date“ bleiben und auf relevante Entwicklungen für die Branche gekonnt reagieren können. Somit ist die kontinuierliche, persönliche Weiterbildung der Mitarbeitenden unerlässlich geworden.

Der ORS bietet den Mitgliedern verbandsinterne und auf die neusten Trends ausgerichtete Kurse und Workshops an.

Höhere Fachprüfung (HFP)

Die höchste Ausbildung in unserem Beruf ist in der Schweiz die Höhere Fachprüfung HFP für Orthopädisten mit der Berufsbezeichnung «eidg. dipl. Orthopädist». In enger Zusammenarbeit mit anerkannten Instituten wie dem SIU, der BUFA oder anderen Institutionen werden dem Orthopädisten fachspezifische Weiterbildungen ermöglicht, mit dem Ziel, sich bestmögich auf diese Prüfung vorzubereiten. Es besteht auch die Möglichkeit sich autodidaktisch auf die Prüfung vorzubereiten.

Zulassung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

  • Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Orthopädist oder einen gleichwertigen Ausweis  besitzt.
  • Das SIU-Diplom für Betriebswirtschaft oder einen anderen gleichwertigen Abschluss hat.
  • Den Berufsbildner-Ausweis besitzt
  • 3 Praxisjahre als Orthopädist nachweist

(Gemäss Prüfungsordnung 3.31)

Anmerkung:  Das SIU-Diplom oder Diplom einer gleichwertigen Institution muss dem ORS-Sekretariat vier Monate vor Prüfungsbeginn eingereicht werden.

Wegleitung

Die heute vierjährige Ausbildung zum Orthopädist EFZ bietet den angehenden Berufsleuten eine solide Grundausbildung. Wer sich allerdings in einem orthopädischen Betrieb zu einem Spezialisten entwickeln oder eine verantwortliche Stellung übernehmen möchte, ist auf eine gezielte Weiterbildung im technischen und unternehmerischen Bereich unbedingt angewiesen. Nur so kann auch längerfristig, durch die immer komplexer werdende technische Materie und die ständig steigenden Anforderungen, die Existenz auf dem Markt gesichert werden.

Ausführliche Wegleitung

Ausschreibung/Anmeldung

Die Ausschreibung für die nächste Durchführung der Höheren Fachprüfung Orthopädist erfolgt spätestens 5 Monate vor Prüfungsbeginn. Die Anmeldung für die Prüfung ist nach Ausschreibung möglich.

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung liefert Ihnen wichtige Informationen zu Prüfungsprozedere und -kommission  zur Zulassung sowie der Durchführung.

Prüfungsordnung

Prüfungskosten

Anmeldegebühr HFP

  • CHF 1’500.00. Darin enthalten ist ein Anteil von CHF 1‘000.00 für die vom SVOT erstellte Lerndokumentation.

Prüfungsgebühr

  • Ganze HFP: CHF 5‘000.00 (inkl. Materialanteil von CHF 1‘000.00)

Teilprüfung

  • Praktische Arbeitsprobe (PAP): CHF 2‘500.00 (inkl. Materialanteil von CHF 1‘000.00)
  • Schriftliche / mündliche Prüfung: CHF 1‘500.00
  • Diplomarbeiten: CHF 2’000.00
Durchführung

Die Prüfung wird durchgeführt, wenn nach der Ausschreibung mindestens zwei Kandidaten die Zulassungsbedingungen erfüllen und die Prüfungsgebühren eingegangen sind.

Nächstmögliche Prüfungsphase:     Frühjahr 2025

Prüfungskommission und Experten

Die Prüfungskommission besteht aus:

  • Präsident der Prüfungskommission / Prüfungsleitung
  • Prüfungskommission
  • Ärzten
Stiftung ORS

Ortho Reha Suisse hat eigens für die Höhere Fachprüfung eine Stiftung eingerichtet. Für finanziell schwächer gestellte Kandidaten besteht die Möglichkeit, für die Dauer der Prüfungsvorbereitung ein zinsloses Darlehen zu beantragen. Das Verbandssekretariat des ORS steht Ihnen für detaillierte Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung.

HFP Lerndokumentation